Das Seminar richtet sich an Beschaffungsstellen, die Dienstleistungen, insbesondere aber freiberufliche Leistungen sowie Architekten- und Ingenieurleistungen ausschreiben. Die Vergaberechtsreform vom 18.04.2016 hat zu einer grundlegenden Veränderung für die Beschaffung Freiberuflicher Leistungen geführt. Die vertraute VOF gibt es nicht mehr. Die neue VgV enthält lediglich noch Sonderregelungen für die Beschaffung von Architekt- und Ingenieurleistungen. Das Seminar erläutert die wesentlichen Änderungen des neuen Vergaberechts für die Beschaffung freiberuflicher Leistungen und bereitet diese praxisgerecht mit Fallbeispielen auf. Seminarleitung: Dr. Norbert Huber ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht bei der Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in München. Seine Schwerpunkte liegen im Bereich des Öffentlichen Rechts, des Öffentlichen Wirtschaftsrechts, des Vergaberechts sowie des Grundstücksrechts. Insbesondere der öffentlichen Hand, aber auch großen und mittelständischen Unternehmen liefert Dr. Huber im Bereich des Vergaberechts professionelle und umfassende Rechtsberatung. Urheberrechtshinweis: Dieses Seminar ist urheberrechtlich geschützt. Urheber und Kooperationspartner ist die cmt Recht Seminar GmbH.
Inhalt
Was sind freiberufliche Leistungen – Abgrenzung zu Dienstleistungen Wann ist das Vergaberecht nicht anwendbar (Auftragsänderung; Inhouse-Vergabe)? Vergabe oberhalb / unterhalb der Schwellenwerte / Schwellenwertberechnung Kommunikation im Vergabeverfahren / E-Vergabe Verfahrensarten / Fristen Eignungskriterien / Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen Zuschlagskriterien Wertung von Angeboten und Konzepten Besonderheiten bei der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen Rechtsschutz Dokumentation
Voraussetzungen
Keine.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Beschaffungsstellen, die Dienstleistungen, insbesondere aber freiberufliche Leistungen sowie Architekten- und Ingenieurleistungen ausschreiben.